Die Kommunale Jugendarbeit (KoJa) vertreten durch die/den jeweilige/n Kreisjugendpfleger/in im Landkreis Lichtenfels ist Teil des Landratsamtes Lichtenfels und somit öffentlicher Träger der Jugendarbeit.
Sie erfüllt mit ihren Angeboten eine Aufgabe im Rahmen des Kinder- und Jugendhilferechts (§§ 11, 12 SGB VIII). Die Angebote werden größtenteils mit öffentlichen Mitteln gefördert, sie dienen zur Förderung der Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Die KoJa Lichtenfels verfolgt keine Gewinnabsichten.
1. Leistungen, Änderungen
Inhalt, Umfang und Preis der Angebote ergeben sich aus der jeweiligen Programmbeschreibung. Für mögliche Rechtschreibfehler und klar erkennbare fehlerhafte Angaben wird keine Haftung übernommen. Das Programm kann eine Mindest-/ Höchstteilnehmer/innenzahl vorsehen, bei der Nichterreichen/ Überschreiten kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung besteht. Die jeweilige Anreise/ Abreise zum/ vom Veranstaltungsbeginn/ -ende und –ort wird nicht von der KoJa Lichtenfels geleistet und verantwortet. Alle Teilnehmer/innen nehmen an allen Programminhalten lt. Programmbeschreibung teil, sofern die Personensorgeberechtigten mit der Anmeldung kein schriftliches Verbot einzelner Programmpunkte aussprechen. Unternehmungen, die im Rahmen der Programmbeschreibung ausdrücklich selbstständig für die Teilnehmer/innen ermöglicht werden und nicht im Teilnahmepreis enthalten sind, können auf eigenes Risiko, eigene Kosten, eigenverantwortlich und ohne Aufsicht durch die KoJa Lichtenfels durchgeführt werden. Änderungen oder Abweichungen einzelner Programminhalte oder Reiserouten, die nach Vertragsschluss erforderlich werden und nicht von der KoJa Lichtenfels wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht beeinträchtigen.
Die KoJa Lichtenfels ist berechtigt Veranstaltungen abzusagen, sofern wesentliche Programminhalte nicht gewährleistet werden können. Teilnehmer/innen werden unverzüglich informiert, geleistete Zahlungen werden erstattet, weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
2. Anmeldungen, Vertrag, Zahlung
Jede/r Teilnehmer/in muss das für das jeweilige Angebot vorgeschriebene Alter haben, die im Angebot geforderten Voraussetzungen erfüllen und seinen Hauptwohnsitz im Landkreis Lichtenfels haben. Die Anmeldung ist verbindlich, wenn sie schriftlich auf dem für die Veranstaltung vorgesehenen Formblatt oder über die angebotene Onlinefunktion unter www.lkr-lif-veranstaltungen.de erfolgt. Mit der Anmeldung akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der KoJa Lichtenfels. Ein Vertrag kommt mit Erhalt der Teilnahmebestätigung, versendet durch die KoJa Lichtenfels, zustande. Mit Vertragsschluss ist auch der Teilnehmerbeitrag bzw. falls in der Teilnahmebestätigung vorgegeben, eine Anzahlung in der im Anschreiben festgelegten Höhe fällig.
3. Rücktritt
Vor Veranstaltungsbeginn ist ein Rücktritt jederzeit möglich. Eine schriftliche oder telefonische Rücktrittserklärung wird mit dem Tag des Eingangs der Erklärung bei der KoJa Lichtenfels wirksam. Nichtzahlung fälliger Beträge des Teilnahmepreises ersetzt keineswegs eine Rücktrittserklärung.
Im Falle eines Rücktritts oder des Nichterscheinens bei Veranstaltungsbeginn erhebt die KoJa Lichtenfels den vollständigen Teilnehmerbeitrag. Es besteht für den/die Teilnehmer/in die Möglichkeit nachzuweisen, dass durch Rücktritt oder Nichtantritt der KoJa Lichtenfels keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als die verlangte Pauschale.
Die KoJa weist ausdrücklich auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit hin.
Kann der Teilnehmerplatz durch eine vorhandene Warteliste neu besetzt werden oder, sofern es keine Warteliste gibt, benennt der/die Teilnehmer/in rechtzeitig eine geeignete Ersatzperson, werden dem/der Teilnehmer/in die Mehrkosten auferlegt, die durch den Wechsel entstehen. Für den vereinbarten Teilnahmepreis haften die Ersatzperson und der/die ursprüngliche Teilnehmer/in gesamtschuldnerisch.
Die KoJa Lichtenfels kann von der Durchführung einer Veranstaltung zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird; die/der Dozent/in oder die Betreuer/innen ausfallen und keine Vertretung gestellt werden kann; der Veranstaltungsort/das Programm nicht zur Verfügung steht und kein Ersatz organisiert werden kann. Sollte die Teilnahmegebühr in diesem Fall bereits eingezogen bzw. bezahlt sein, wird diese erstattet.
4. Höhere Gewalt
Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die KoJa Lichtenfels als auch der/die Teilnehmer/in den Vertrag nur nach Maßgabe des § 651 j BGB kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Die KoJa Lichtenfels wird dann den gezahlten Teilnahmepreis erstatten, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die KoJa Lichtenfels ist verpflichtet, die infolge einer Kündigung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere falls der Vertrag vorsieht, den/die Teilnehmer/in zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Teilnehmern zu tragen. Anfallende Mehrkosten gehen zu Lasten des/der Teilnehmers/in.
5. Mithilfe, Beteiligung der Teilnehmer/innen
Der/Die Teilnehmer/in ist entsprechend der jeweiligen Programmbeschreibung zur Mithilfe und Mitgestaltung verpflichtet. Es wird erwartet, dass im Rahmen der pädagogischen Ziele der Angebote der/die Teilnehmer/in sich mitgestaltend beteiligt und den Weisungen der Aufsichtsperson bzw. Verboten entsprechend handelt. Soweit in der Programmbeschreibung Vorbereitungs-/-Nachbereitungsveranstaltungen vorgesehen sind, ist die Teilnahme daran verbindlich. Für den Fall, dass ein/e Teilnehmer/in sich fortwährend den Anweisungen der Aufsichtspersonen widersetzt oder gegen geltendes Recht verstößt (Drogenkonsum, Diebstahl u. a.), und den Ablauf der Veranstaltung gefährdet, ist die die KoJa Lichtenfels berechtigt, den/die Teilnehmer/in von der Veranstaltung auszuschließen und nach Rücksprache und Vereinbarung mit den Personensorgeberechtigten u. U. auf eigene Kosten zurück zu befördern. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnahmepreises besteht in diesem Falle nicht.
6. Versicherungen
Bei der die KoJa Lichtenfels besteht für alle Veranstaltungen eine Haftpflicht- und Unfallversicherung, deren Umfang bei der die KoJa Lichtenfels abgefragt/eingesehen werden kann. Für weitere Versicherungen sind die Teilnehmer/innen selbst verantwortlich, insbesondere zur Deckung von Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit.
7. Haftung, Gewährleistung, Haftungsbeschränkung
Die die KoJa Lichtenfels haftet im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten für eine gewissenhafte Vorbereitung ihrer Veranstaltungen, die sorgfältige Auswahl ihrer Betreuer/innen und Leistungsträger. Die Haftung der die KoJa Lichtenfels für Schäden, die nicht Körperschäden sind, sowie nicht aus unerlaubter Handlung hervorgehen, ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – auf den dreifachen Teilnahmepreis beschränkt, soweit ein Schaden des/der Teilnehmer/in weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die KoJa Lichtenfels herbeigeführt wurde oder er allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die die KoJa Lichtenfels haftet nicht für den Verlust von Gegenständen oder bei Diebstahl während einer Veranstaltung, es sei denn ihm ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Der/Die Teilnehmer/in haftet für von ihm/ihr schuldhaft verursachte Schäden, soweit diese nicht von einer Versicherung der KoJa Lichtenfels gedeckt sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Vermittelt die KoJa Lichtenfels Fremdleistungen, haftet sie nicht selbst für deren Durchführung, soweit in der Programmbeschreibung auf die Vermittlung ausdrücklich hingewiesen wird. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
8. Rechtsvorschriften
Über Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes (Pass, Visa, Zoll-, Devisen- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften) muss sich der/die Teilnehmer/in bzw. die Personensorgeberechtigten selbst informieren. Teilnehmer/innen ohne deutsche Staatsangehörigkeit werden bei Auslandsreisen der KoJa Lichtenfels auf Anfrage informiert. Alle Reiseteilnehmer/innen sind selbst für die Einhaltung entsprechender Bestimmungen und die erforderlichen Papiere/Bescheinigungen verantwortlich. Bei Nichtbeachtung trägt der/die Teilnehmer/in die Folge und damit u. U. verbundene Kosten.
9. Leistungsstörungen
Teilnehmer/innen sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, damit ein eventuell entstehender Schaden gering gehalten bzw. eine Störung behoben werden kann. Beanstandungen müssen vor Ort unverzüglich den Betreuungspersonen bzw. sonstigen von der KoJa Lichtenfels beauftragten Personen gemeldet werden und Abhilfe muss verlangt werden. Der/Die Teilnehmer/in ist verpflichtet, angebotene, gleichwertige Ersatzleistungen anzunehmen. Wird die Anzeige eines Mangels schuldhaft unterlassen, entstehen keine gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Der die KoJa Lichtenfels ist eine angemessene Frist zur Abhilfe einzuräumen. Erst danach und nach Einschaltung der Personensorgeberechtigten darf von Selbstabhilfe Gebrauch gemacht werden oder bei einem erheblichen Mangel die Reise gekündigt werden. Eine Fristsetzung erübrigt sich, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der KoJa Lichtenfels verweigert wird oder die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des/der Teilnehmers/in geboten ist. Die die KoJa Lichtenfels kann eine Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder das weitere Programm für die Gesamtgruppe gefährdet. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen hat der/die Teilnehmer/in innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung der KoJa Lichtenfels gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist ist dies nur möglich, wenn der/die Teilnehmer/in ohne Verschulden verhindert war und dies nachweisen kann.
10. Personenbeförderung
Eventuelle Personenbeförderungen werden eigenverantwortlich und auf Rechnung eines lizenzierten Busunternehmens selbstständig durchgeführt. Name und Adresse des jeweiligen Busunternehmens ist der Programmbeschreibung oder Teilnahmebestätigung zu entnehmen bzw. wird auf dem Vortreffen der Freizeit bekannt gegeben.
11. Mitteilungspflichten
Die die KoJa Lichtenfels ist mit der Anmeldung über Krankheiten oder Gebrechen bzw. sonstigen erheblichen Umständen mit Auswirkungen auf die Veranstaltungsteilnahme zu informieren. Eine Nichtinformation hat u. U. Schadensersatzforderungen der die KoJa bzw. die Rückreise der/des TeilnehmerIn zur Folge. Eine Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Die Personensorgeberechtigten erklären sich mit der Anmeldung bei Krankheit oder Unfällen mit ärztlicher Behandlung ihrer minderjährigen Kinder einverstanden, sofern die vorherige Zustimmung nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. In Notfällen gilt dieses Einverständnis auch für chirurgische Eingriffe, sofern diese nach dem Urteil des Arztes für unbedingt notwendig erachtet werden und eine vorherige Zustimmung der Personensorgeberechtigten nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. Im Falle von übertragbaren Krankheiten gemäß dem Infektionsschutzgesetz ist eine Teilnahme nicht erlaubt. Ein Merkblatt zu übertragbaren Krankheiten kann bei der die KoJa Lichtenfels eingesehen werden und wird bei Freizeitmaßnahmen ausgehändigt; Treten derartige Krankheiten während einer Veranstaltung auf, müssen die Teilnehmer/innen zurückgeschickt werden, falls nicht eine andere Unterbringung ärztlich angeordnet wird.
12. Dokumentation
Mit der Anmeldung erklären die Teilnehmer/innen und Personensorgeberechtigten ihr Einverständnis, dass die Veranstaltung der die KoJa Lichtenfels dokumentiert werden und angefertigte Fotos, Filme oder sonstiges Material im Rahmen der gemeinnützigen Aufgabenstellung der die KoJa Lichtenfels in der Presse und im Internet veröffentlicht und verwertet werden darf. Ein Vergütungsanspruch entsteht dadurch nicht. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich.
13. Salvatorische Klausel
Ganz oder teilweise rechtsunwirksame einzelne Bestimmungen des Vertrags haben nicht die Rechtsunwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge. Rechtsunwirksame Bestimmungen werden ersetzt unter Berücksichtigung von Treu und Glauben durch rückwirkend rechtswirksame, die dem Ziel und Zweck der rechtsunwirksamen Regelung/-steile am nächsten kommen. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
Kontakt
Landratsamt Lichtenfels
Kommunale Jugendarbeit
Kronacher Str. 28-30, 96215 Lichtenfels
Tel.: 09571/18-4242
Fax: 09571/18-4299
Homepage: www.lkr-lif.de
e-Mail: jugendarbeit@landkreis-lichtenfels.de